Work-Life-Balance
37-Stunden-Woche
Auf Basis eines Kollektivvertragsabschlusses für drei Jahre wurde im Jahr 2022 gemäß SWÖ-KV die Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Stunden bei gleichbleibendem Gehalt gesenkt. Für Mitarbeiter*innen, die schon zuvor nicht mehr als 37 Stunden gearbeitet haben, hat sich die Arbeitszeitverkürzung in einer Entgelterhöhung von +2,7 Prozent ausgewirkt.
Freie Dienstplangestaltung im Bereich Pflege und Betreuung
Die Häuser zum Leben bieten im Bereich Pflege und Betreuung ein Modell zur freien Dienstplangestaltung an. Unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen und vorgegebenen (rechtlichen) Rahmenbedingungen können wir dadurch flexibler auf die Bedürfnisse unserer Kund*innen und deren Tagesstruktur, jedoch auch auf das familiäre und gesundheitliche Wohlbefinden unserer Mitarbeiter*innen (Kinderbetreuungsverpflichtungen, pflegende Angehörige etc.) eingehen. In einem mehrstufigen, in den Teams abgestimmten Prozess, wird so ein Dienstplan erarbeitet, der Rücksicht auf die benötigten Berufsgruppen und Ressourcen nimmt und ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich der täglichen Arbeitsspitzen bietet. Eine Win-Win Situation für unsere Bewohner*innen und Arbeitnehmer*innen.
Gleitzeitmodell
Familienfreundlichkeit
Die Häuser zum Leben begleiten ihre Mitarbeiter*innen in allen Lebensphasen, auch wenn es um Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Abseits von der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Möglichkeit zum Papamonat, Elternkarenz, Elternteilzeit) erarbeiten wir gemeinsam mit den betreffenden Mitarbeiter*innen flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. freie Dienstplangestaltung im Bereich Pflege und Betreuung) bei gleichzeitiger Wahrung der qualitätsvollen Betreuung unserer Kund*innen.
Geburt eines Kindes
Werden Mitarbeiter*innen (nach einer Zugehörigkeit von 6 Monaten) zu frischen Eltern, bekommen sie vom Betriebsrat einen kleinen finanziellen Zuschuss. Zusätzlich erhalten alle Mitarbeiter*innen ein Babykit für einen leichteren Start ins Eltern-Dasein.
Flexibilität ein (Arbeits-)Leben lang
Auch abseits von zu erfüllenden Kinderbetreuungspflichten sind wir stets bemüht geeignete Rahmenbedingungen zur Umsetzung individueller Interessen zu schaffen – egal ob Weiterbildungswünsche (Bildungskarenz, Bildungsteilzeit), ein schrittweiser Übergang in die Pension (Altersteilzeit) oder sonstige private Gründe die für eine Reduktion der Arbeitszeit (Möglichkeit zur Teilzeit – auch auf Führungsebene) sprechen.