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Die DGKP sind für die Planung und Durchführung bedarfsgerechter Pflege und Betreuung verantwortlich. Typische Tätigkeiten dieses Berufes sind: eigenständige Planung, Durchführung und Evaluierung pflegefachlicher, präventiver, rehabilitativer und gesundheitsfördernder Maßnahmen, fachliche Aufsicht und Anleitung der Pflegeassistenz- und Sozialbetreuungsberufe sowie der Auszubildenden in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen. Außerdem trägt der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege der Bewohner*innen in ambulanten und stationären Versorgungsformen sowie allen Versorgungsstufen.
Fonds Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser – Häuser zum Leben